Checkliste für Vertriebsvereinbarungen:
-> Welche „Vertriebsvereinbarungen“ hat unser Unternehmen?
-> Wie sind diese Vertriebsvereinbarungen ausgestaltet?
-> Müssen wir bei einer Kündigung eines Vertriebspartners mit Ausgleichsansprüchen rechnen?
-> Wurden Rückstellungen für diese Ausgleichsansprüche gebildet?
-> Wurde eine einvernehmliche Vertriebsvertragsbeendigung richtig gestaltet?
Im Falle einer Vertragsbeendigung:
- Wie kann der Ausgleichsanspruch wirksam ausgeschlossen werden?
Urteile
Ausgleichsanspruch auch für ausländische Vertriebspartner:
BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 102/15
Die Vereinbarung deutschen Rechts hat oft viele Vorteile für den Unternehmer. Bei einer Vertriebsvereinbarung muss man jedoch genau aufpassen, um keine Ausgleichsansprüche auszulösen.
Wird in einem Vertriebsvertrag mit einem ausländischen Händler deutsches Recht vereinbart, so besteht, wenn die Analogievoraussetzungen erfüllt sind, auch ein Ausgleichsanspruch zugunsten des Händlers.
Dieser Anspruch kann nicht vertraglich im Voraus ausgeschlossen werden.
Empfehlung: Selbstverständlich gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, um den Ausgleichsanspruch auszuschließen. Diese erfordern jedoch eine präzise Formulierung des Vertriebsvertrages.