Durch meine frühere Tätigkeit als Justiziar in einem Software-Unternehmen kenne ich die Bedürfnisse und Wünsche meiner Mandanten sehr genau und weiß, dass juristische Lösungen für Probleme vor allem betriebswirtschaftlich sinnvoll sein müssen. Denn nicht alles, was juristisch richtig ist, ist aus wirtschaftlicher Sicht empfehlenswert.

 

Seit dem Jahre 2000 bin ich als Rechtsanwalt tätig, und die Praxis hat gezeigt, dass es gerade bei der Würdigung technischer Sachverhalte häufig nötig wird, weitere Personen des Unternehmens, deren Interessenbereich tangiert wird, bei der Problemanalyse und Zieldefinition als Ansprechpartner zur Verfügung zu haben.

 

Ich biete meine Beratung daher auch im Hause des Mandanten an, denn hier sind alle Ansprechpartner vor Ort erreichbar, so dass die Beratung sehr viel zeit- und ressourcenschonender erfolgen kann als beim Kanzleibesuch des Mandanten.

 

Mein Anliegen ist es daher, juristischen Sachverstand und die Sichtweise des Unternehmers bei der Suche nach Lösungen zu integrieren. Für mich stellt rechtliche Begleitung unternehmerischen Handelns vor allem einen aktiven Beitrag zum Risikomanagement dar und hilft, mittel- und langfristig, Kosten, die durch langwierige und lähmende Streitigkeiten entstehen, zu vermeiden.  

 

 

Dies umfasst vor allem: 

 

- rechtzeitige vertragliche Absicherung unternehmerischer Interessen im Verhältnis Auftraggeber - Auftragnehmer: Wenn gegenseitige Rechte und Pflichten nur schwammig formuliert sind oder gar unausgesprochen während der Verhandlungen im Raum stehen, steigt das Risiko von kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzungen;

 

- marken- und urheberrechtliche Schritte: der erste Schritt, um im Wettbewerbsfeld seine Position zu bestimmen und zu festigen;

 

- Vertragsüberwachungen und -anpassungen, denn was gestern richtig war, muss nicht unbedingt heute richtig sein. Rechtsprechung ist fortlaufend im Fluss, die Bedürfnisse des Unternehmens können sich über die Jahre verändert haben (Haftungsgefahren aufgrund Unternehmensvergrößerungen, Veränderung des Produktportfolios, etc.)

Lassen Sie Ihre Verträge daher regelmäßig anhand der neuesten Rechtsprechung unter Berücksichtigung Ihrer unternehmerischen Entwicklung überprüfen.

 

- konsequente gerichtliche Durchsetzung Ihres Rechts, wenn der Verhandlungsweg sich als Irrweg heraus stellt.

 

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Privat bin ich seit einigen Jahren ein begeisterter „Oldtimer-Schrauber“, und restauriere historische amerikanische Militärjeeps. Von Schweißarbeiten, über die Erneuerung der KFZ-Elektrik bis hin zur Lackierung sehe ich die Restauration als kreativen handwerklichen Ausgleich zur Kanzleitätigkeit. Erst die Vorführung bei der Prüforganisation zur Vollabnahme nach  § 21 StVZO (Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge) und Oldtimergutachten nach § 23 StVZO vollenden ein Projekt.

 

Ich weiß also um die rechtlichen Probleme, die sich hierbei ergeben können, aus eigener Erfahrung. Gerne unterstütze ich Sie daher auch, wenn Sie Probleme bei Restauration und Wartung mit Ihrer Werkstatt haben oder wenn es Probleme mit der Zulassungsstelle gibt.